Bergmann Handelsvertretungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1      Anwendbares Recht, Geltung der  AGB, Angebot, Vertragsabschluß

Für alle Geschäfte - auch mit ausländischen Abnehmern, gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter der Maßgabe der nachstehenden Verkaufsbedingungen für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers.

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Das so genannte Einheitliche UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) findet keine Anwendung.

Durch Erteilung eines Auftrages, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen, erkennt der Besteller die Verkaufsbedingungen an und es gelten diese Verkaufsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen; abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Einzelabweichungen möglicher telefonischer, fernschriftlicher (per Telefax erfolgter), telegrafischer oder elektronisch übermittelter Art von den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers sind nur wirksam, wenn dieser sie schriftlich bestätigt.

Die Angebote der Firma Bergmann Handelsvertretungen sind freibleibend und unverbindlich. Verhandlungen haben für die Firma Bergmann Handelsvertretungen lediglich die Bedeutung eines freibleibenden und unverbindlichen Angebotes. Aufträge des Käufers sind für die Firma Bergmann Handelsvertretungen Angebote und werden durch die Firma Bergmann Handelsvertretungen erst nach schriftlicher fernschriftlicher oder elektronisch übermittelter Bestätigung durch sie oder durch die Aufgabe zum Versand an den Käufer angenommen. Die Firma Bergmann Handelsvertretungen verpflichtet sich, eine Bestellung unverzüglich auszuführen oder den Käufer unverzüglich zu unterrichten, sofern er ein Angebot des Käufers nicht annehmen will. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden mündlicher, telefonischer, telegrafischer oder elektronisch übermittelter Art haben erst Gültigkeit nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch die Firma Bergmann Handelsvertretungen. Sollte der Käufer mit dem Inhalt einer von der Firma Bergmann Handelsvertretungen abgesprochenen Bestätigung nicht einverstanden sein, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Bestätigung der Firma Bergmann Handelsvertretungen als inhaltlich gebilligt und ist für dieses Geschäft Vertragsgrundlage.

§ 2                                  Preise

Die Preise der Firma Bergmann Handelsvertretungen gelten wenn nicht anders vereinbart netto in € ohne Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager. Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen gegenüber Preislisten sind uns vorbehalten. Auf Hardware und Zubehör wird kein Rabatt gewährt.

§ 3        Rücktrittsrecht, Abnahmeverweigerung

Werden der Firma Bergmann Handelsvertretungen nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere z.B. wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder Zahlungen eingestellt werden oder Zwangsvollstreckungsmaßnah- men erfolgen, so ist die Firma Bergmann Handelsvertretungen berechtigt, die Leistung zu verweigern. Wenn der Käufer nach Aufforderung nicht binnen 7 Tagen, spätestens jedoch 3 Tage vor dem von der Firma Bergmann Handelsvertretungen angekündigten Liefertermin, Sicherheit oder Vorauszahlung im Vertragswert leistet, liefert die Firma Bergmann Handelsvertretungen, ansonsten ist die Firma Bergmann Handelsvertretungen zum Rücktritt berechtigt.

Der Firma Bergmann Handelsvertretungen steht ein Rücktrittsrecht auch dann zu, wenn der Käufer bereits vor Anfertigung des Auftrages zu Erkennen gegeben hat, die Ware nicht abnehmen zu wollen und er auf Aufforderungen nicht binnen 7 Tage, spätestens jedoch 3 Tage vor dem von der Firma Bergmann Handelsvertretungen angekündigten Liefertermin, Sicherheit oder Vorauszahlung im Vertragswert leistet.

Ungeachtet der vorstehenden Rechte kann gleichzeitig Schadensersatz von der Firma Bergmann Handelsvertretungen verlangt wer- den, nach ihrer Wahl durch konkrete Schadensberechnung oder als Schadenspauschalbetrag zu 15% des Netto-Bestellwertes bei Lagerware und zu 25% des Netto-Bestellwertes bei Anfertigungsaufträgen, wobei der Schadensbetrag niedriger anzusetzen ist, wenn der Käufer einen geringeren Schaden der Firma Bergmann Handelsvertretungen nachweist.

§ 4                                  Zahlung

Soweit nicht schriftlich oder anders vereinbart liefert die Firma Bergmann Handelsvertretungen gegen Barnachnahme aus.

Die Firma Bergmann Handelsvertretungen ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; es wird der Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Bergmann Handelsvertretungen berechtigt, die Zahlung zumindest auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Bergmann Handelsvertretungen über den Betrag verfügen kann. Angestellte sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei entsprechend vorzulegender Bevollmächtigung und nur gegen Aushändigung einer von der Firma Bergmann Handelsvertretungen ausgestellten Quittung befugt. 

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Firma Bergmann Handelsvertretungen berechtigt, noch offene Auslieferungen aus dieser oder anderweitiger Bestellung bis zum Ausgleich zurückzustellen und künftige Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen. Die Firma Bergmann Handelsvertretun- gen ist weiter berechtigt, vor dem Vorzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängel- rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, sobald er bereits geleistet hat.

Bei Auftragsproduktionen muss grundsätzlich eine Anzahlung von 50% der vereinbarten Kaufsumme bei Auftragserteilung vom Käufer geleistet werden.

§ 5                     Lieferung, Gefahrtragung

Liefertermin oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der schriftlichen Form. Soweit nicht anders vereinbart gel- ten Liefertermine als unverbindlich. Die Lieferfrist wird unterbrochen, wenn Anzahlungen nicht pünktlich geleistet werden oder behördliche oder sonstige Genehmigungen Dritter, Unterlagen und Freigaben die sämtlich vom Käufer regelmäßig zu besorgen sind, nicht vereinbarungsgemäß eingehen, bis das Hindernis behoben ist.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Aufgrund von Ereignissen, die der Firma Bergmann Handelsvertretungen die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören z.B. Betriebsstörung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und Eingriffe, hat die Firma Bergmann Handelsvertretungen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Bergmann Handelsvertretungen, die verbindlich vereinbarte Frist zur Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinaus- zuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die o.g. Umstände die Lieferung bzw. Leitung unmöglich, so wird die Firma Bergmann Handelsvertretungen von ihrer Lieferverpflichtung frei. Die Firma Bergmann Handelsvertretungen erstattet etwa erhaltene Anzahlung für solche Gegenstände zurück.

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Bergmann Handelsvertretungen verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma Bergmann Handelsvertretungen unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über, es sei denn, der Käufer hat zuvor anderweitige Weisung erteilt.

§ 6                      Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und der Firma Bergmann Handelsvertretungen und bis zur Begleichung eines etwaigen bis zu Lasten des Käufers ergebenden Saldos aus laufender Rechnung, bei Hingabe von Wechseln und Schecks zur Einlösung derselben, Eigentum der Firma Bergmann Handelsvertretungen, die sie nach Rücktritt oder nach erfolglosem Vorgehen gem. § 3 wieder an sich nehmen kann.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Firma Bergmann Handelsvertretungen ab, soweit der Firma Bergmann Handelsvertretungen offene Forderungen gegen den Käufer zustehen. Die Firma Bergmann Handelsvertretungen ermächtigt ihn widerruflich, die an die Firma Bergmann Handelsvertretungen abgetretenen Forderun- gen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der Firma Bergmann Handelsvertretungen hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt die Firma Bergmann Handelsvertretungen Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von der Firma Bergmann Handelsvertretungen gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Bei Verkäufen solcher im Miteigentum der Firma Bergmann Handelsvertretungen stehenden Ware gilt vorstehende Ziffer 2 entsprechend.

Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Bergmann Handelsvertretungen hingewiesen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden der Firma Bergmann Handelsvertretungen trägt der Käufer. Der Käufer wird soweit möglich sämtliche weiteren Schritte zur vorläufigen Sicherung des Eigentums der Firma Bergmann Handelsvertretungen für diesen einleiten, bis die Firma Bergmann Handelsvertretungen selbst tätig werden kann.

Bei sonstigem Vertragwidrigem Verhalten des Käufers, ist die Firma Bergmann Handelsvertretungen berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen, bis er in vollem Umfang befriedigt ist. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware oder der Geltendmachung der Herausgabensansprüche  durch die Firma Bergmann Handelsvertretungen liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Die Firma Bergmann Handelsvertretungen verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 7                            Gewährleistung

Mängelrügen müssen entsprechend § 377 HGB innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich angezeigt werden. Ausgeschlossen sind dadurch insbesondere die Ansprüche des Käufers aus § 478 BGB, soweit er Mängelrügen erhebt, die er durch eine entsprechende Prüfung hätte erkennen können.

Eine weitergehende Haftung ist bei Software-Programmen ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für Schäden, die durch die Benutzung von Software-Programmen entstehen. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, die aus Unmöglichkeit der Leistung resultieren. Für den Inhalt von Softwareprogrammen übernimmt die Firma Bergmann Handelsvertretungen keinerlei Gewähr. Der Ver- kauf erfolgt auf Bestellung des Käufers, so dass die Firma Bergmann Handelsvertretungen keinerlei Anpreisungen der Ware oder Eigenschaftszusicherungen vorgenommen hat, außer solche Eigenschaften werden schriftlich gesondert durch die Firma Bergmann Handelsvertretungen bestätigt.

Die Gewährleistung ist gerichtet auf Nacherfüllung. Erst für den Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung binnen angemessener Frist der durch Lieferung einer erneut nicht fehlerfreien Ware kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Softwareprodukte sind vom Umtausch ausgeschlossen, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Softwareprodukten üblich ist und die der Käufer bei Softwareprodukten erwarten kann. Sofern der mitgelieferte Datenträger oder die mitgelieferte Beschreibung fehlerhaft ist werden für diese Ersatzstücke geliefert gegen Rücksendung der defekten Ware.

Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Bergmann Handelsvertretungen stehen nur dem Käufer unmittelbar zu und sind nicht abtretbar.

§ 8                       Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus einer Verantwortlichkeit der Firma Bergmann Handelsvertretungen sind sowohl gegen die Firma Bergmann Handelsvertretungen als auch gegen den Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt oder der Käufer durch die gelieferte Ware an Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wurde. 

Bei IT-Dienstleistungen haftet die Firma Bergmann Handelsvertretungen nur für Schäden, die von ihr selbst oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden haftet die Firma Bergmann Handelsvertretungen nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbe- reich einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft fällt. Für nicht vorher- sehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet die Firma Bergmann Handelsvertretungen nicht. Der Vertragspartner ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich (Dies gilt ausdrücklich auch vor Wartungs- und Servicearbeiten, die von der Firma Bergmann Handelsvertretungen oder in deren Auftrag durchgeführt werden). Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von der Firma Bergmann Handelsvertretungen verursacht wurde. Vor Wartungs-, Service- und Installationsarbeiten ist der Vertragspartner zu einer Sicherung seiner Datenbestände angehalten. Vorstehende Haftungsregelung betrifft sowohl vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche.
Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9                               Erfüllungsort

Erfüllungsort ist 86807 Buchloe.

§ 10                            Gerichtsstand

Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 86807 Buchloe ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 11                            Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Geltung des Vertrages und der Verkaufsbedingungen und die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Wege der Auslegung und Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes zu ermittelnde Regelung. 

Buchloe, den 02.Juli 2007

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