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§
1 Anwendbares Recht, Geltung der
AGB, Angebot, Vertragsabschluß
Für
alle Geschäfte - auch mit ausländischen Abnehmern, gelten
ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter der
Maßgabe der nachstehenden Verkaufsbedingungen für alle
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers.
Diese
Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
Das
so genannte Einheitliche UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) findet
keine Anwendung.
Durch
Erteilung eines Auftrages, spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder Leistungen, erkennt der Besteller die Verkaufsbedingungen
an und es gelten diese Verkaufsbedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen;
abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
Einzelabweichungen möglicher telefonischer, fernschriftlicher (per
Telefax erfolgter), telegrafischer oder elektronisch übermittelter
Art von den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers sind nur
wirksam, wenn dieser sie schriftlich bestätigt.
Die
Angebote der Firma Bergmann Handelsvertretungen sind freibleibend
und unverbindlich. Verhandlungen haben für die Firma Bergmann
Handelsvertretungen lediglich die Bedeutung eines freibleibenden und
unverbindlichen Angebotes. Aufträge des Käufers sind für die
Firma Bergmann Handelsvertretungen Angebote und werden durch die
Firma Bergmann Handelsvertretungen erst nach schriftlicher
fernschriftlicher oder elektronisch übermittelter Bestätigung
durch sie oder durch die Aufgabe zum Versand an den Käufer
angenommen. Die Firma Bergmann Handelsvertretungen verpflichtet
sich, eine Bestellung unverzüglich auszuführen oder den Käufer
unverzüglich zu unterrichten, sofern er ein Angebot des Käufers
nicht annehmen will. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden
mündlicher, telefonischer, telegrafischer oder elektronisch
übermittelter Art haben erst Gültigkeit nach schriftlicher oder
fernschriftlicher Bestätigung durch die Firma Bergmann
Handelsvertretungen. Sollte der Käufer mit dem Inhalt einer von der
Firma Bergmann Handelsvertretungen abgesprochenen Bestätigung nicht
einverstanden sein, so hat er dies unverzüglich schriftlich
anzuzeigen, andernfalls gilt die Bestätigung der Firma Bergmann
Handelsvertretungen als inhaltlich gebilligt und ist für dieses
Geschäft Vertragsgrundlage.
§
2
Preise
Die
Preise der Firma Bergmann Handelsvertretungen gelten wenn nicht
anders vereinbart netto in € ohne Mehrwertsteuer ab
Auslieferungslager. Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen
gegenüber Preislisten sind uns vorbehalten. Auf Hardware und
Zubehör wird kein Rabatt gewährt.
§
3 Rücktrittsrecht,
Abnahmeverweigerung
Werden
der Firma Bergmann Handelsvertretungen nach Abschluss des Vertrages
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen,
insbesondere z.B. wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder
Zahlungen eingestellt werden oder Zwangsvollstreckungsmaßnah- men
erfolgen, so ist die Firma Bergmann Handelsvertretungen berechtigt,
die Leistung zu verweigern. Wenn der Käufer nach Aufforderung nicht
binnen 7 Tagen, spätestens jedoch 3 Tage vor dem von der Firma
Bergmann Handelsvertretungen angekündigten Liefertermin, Sicherheit
oder Vorauszahlung im Vertragswert leistet, liefert die Firma
Bergmann Handelsvertretungen, ansonsten ist die Firma Bergmann
Handelsvertretungen zum Rücktritt berechtigt.
Der
Firma Bergmann Handelsvertretungen steht ein Rücktrittsrecht auch
dann zu, wenn der Käufer bereits vor Anfertigung des Auftrages zu
Erkennen gegeben hat, die Ware nicht abnehmen zu wollen und er auf
Aufforderungen nicht binnen 7 Tage, spätestens jedoch 3 Tage vor
dem von der Firma Bergmann Handelsvertretungen angekündigten
Liefertermin, Sicherheit oder Vorauszahlung im Vertragswert leistet.
Ungeachtet
der vorstehenden Rechte kann gleichzeitig Schadensersatz von der
Firma Bergmann Handelsvertretungen verlangt wer- den, nach ihrer
Wahl durch konkrete Schadensberechnung oder als
Schadenspauschalbetrag zu 15% des Netto-Bestellwertes bei Lagerware
und zu 25% des Netto-Bestellwertes bei Anfertigungsaufträgen, wobei
der Schadensbetrag niedriger anzusetzen ist, wenn der Käufer einen
geringeren Schaden der Firma Bergmann Handelsvertretungen nachweist.
§
4
Zahlung
Soweit
nicht schriftlich oder anders vereinbart liefert die Firma Bergmann
Handelsvertretungen gegen Barnachnahme aus.
Die
Firma Bergmann Handelsvertretungen ist berechtigt, trotz anders
lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen
ältere Schulden anzurechnen; es wird der Käufer über die Art der
erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist die Firma Bergmann Handelsvertretungen
berechtigt, die Zahlung zumindest auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Bergmann
Handelsvertretungen über den Betrag verfügen kann. Angestellte
sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei entsprechend
vorzulegender Bevollmächtigung und nur gegen Aushändigung einer
von der Firma Bergmann Handelsvertretungen ausgestellten Quittung
befugt.
Gerät
der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Firma Bergmann
Handelsvertretungen berechtigt, noch offene Auslieferungen aus
dieser oder anderweitiger Bestellung bis zum Ausgleich
zurückzustellen und künftige Lieferungen nur gegen Vorkasse oder
Nachnahme vorzunehmen. Die Firma Bergmann Handelsvertretun- gen ist
weiter berechtigt, vor dem Vorzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 10%
über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu berechnen.
Der
Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängel-
rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder
unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur
zu, sobald er bereits geleistet hat.
Bei
Auftragsproduktionen muss grundsätzlich eine Anzahlung von 50% der
vereinbarten Kaufsumme bei Auftragserteilung vom Käufer geleistet
werden.
§
5
Lieferung, Gefahrtragung
Liefertermin
oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der
schriftlichen Form. Soweit nicht anders vereinbart gel- ten
Liefertermine als unverbindlich. Die Lieferfrist wird unterbrochen,
wenn Anzahlungen nicht pünktlich geleistet werden oder behördliche
oder sonstige Genehmigungen Dritter, Unterlagen und Freigaben die
sämtlich vom Käufer regelmäßig zu besorgen sind, nicht
vereinbarungsgemäß eingehen, bis das Hindernis behoben ist.
Liefer-
und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Aufgrund
von Ereignissen, die der Firma Bergmann Handelsvertretungen die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu
gehören z.B. Betriebsstörung, Energieversorgungsschwierigkeiten,
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und Eingriffe, hat die
Firma Bergmann Handelsvertretungen auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma
Bergmann Handelsvertretungen, die verbindlich vereinbarte Frist zur
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist hinaus- zuschieben oder wegen eines
noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Wird durch die o.g. Umstände die Lieferung bzw.
Leitung unmöglich, so wird die Firma Bergmann Handelsvertretungen
von ihrer Lieferverpflichtung frei. Die Firma Bergmann
Handelsvertretungen erstattet etwa erhaltene Anzahlung für solche
Gegenstände zurück.
Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager der Firma Bergmann Handelsvertretungen
verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma Bergmann
Handelsvertretungen unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über, es sei denn, der
Käufer hat zuvor anderweitige Weisung erteilt.
§
6
Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller bestehenden und
künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem
Käufer und der Firma Bergmann Handelsvertretungen und bis zur
Begleichung eines etwaigen bis zu Lasten des Käufers ergebenden
Saldos aus laufender Rechnung, bei Hingabe von Wechseln und Schecks
zur Einlösung derselben, Eigentum der Firma Bergmann
Handelsvertretungen, die sie nach Rücktritt oder nach erfolglosem
Vorgehen gem. § 3 wieder an sich nehmen kann.
Der
Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits
jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Firma Bergmann
Handelsvertretungen ab, soweit der Firma Bergmann
Handelsvertretungen offene Forderungen gegen den Käufer zustehen.
Die Firma Bergmann Handelsvertretungen ermächtigt ihn widerruflich,
die an die Firma Bergmann Handelsvertretungen abgetretenen Forderun-
gen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf
Aufforderung der Firma Bergmann Handelsvertretungen hin wird der
Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen geben.
Bei
der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt
die Firma Bergmann Handelsvertretungen Miteigentum an den neuen
Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem
Verhältnis des Rechnungswertes der von der Firma Bergmann
Handelsvertretungen gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen
Ware. Bei Verkäufen solcher im Miteigentum der Firma Bergmann
Handelsvertretungen stehenden Ware gilt vorstehende Ziffer 2
entsprechend.
Bei
Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum der Firma Bergmann Handelsvertretungen hingewiesen und
diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden der Firma
Bergmann Handelsvertretungen trägt der Käufer. Der Käufer wird
soweit möglich sämtliche weiteren Schritte zur vorläufigen
Sicherung des Eigentums der Firma Bergmann Handelsvertretungen für
diesen einleiten, bis die Firma Bergmann Handelsvertretungen selbst
tätig werden kann.
Bei
sonstigem Vertragwidrigem Verhalten des Käufers, ist die Firma
Bergmann Handelsvertretungen berechtigt, die Vorbehaltsware auf
Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung
der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen, bis er in vollem
Umfang befriedigt ist. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der
Vorbehaltsware oder der Geltendmachung der Herausgabensansprüche
durch die Firma Bergmann Handelsvertretungen liegt kein Rücktritt
vom Vertrag.
Die
Firma Bergmann Handelsvertretungen verpflichtet sich, auf Verlangen
des Käufers ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden
Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert der
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigt.
§
7
Gewährleistung
Mängelrügen
müssen entsprechend § 377 HGB innerhalb von 7 Tagen nach Eingang
des Liefergegenstandes schriftlich angezeigt werden. Ausgeschlossen
sind dadurch insbesondere die Ansprüche des Käufers aus § 478
BGB, soweit er Mängelrügen erhebt, die er durch eine entsprechende
Prüfung hätte erkennen können.
Eine
weitergehende Haftung ist bei Software-Programmen ausgeschlossen.
Insbesondere gilt dies für Schäden, die durch die Benutzung von
Software-Programmen entstehen. Ausgeschlossen sind
Schadensersatzansprüche, die aus Unmöglichkeit der Leistung
resultieren. Für den Inhalt von Softwareprogrammen übernimmt die
Firma Bergmann Handelsvertretungen keinerlei Gewähr. Der Ver- kauf
erfolgt auf Bestellung des Käufers, so dass die Firma Bergmann
Handelsvertretungen keinerlei Anpreisungen der Ware oder
Eigenschaftszusicherungen vorgenommen hat, außer solche
Eigenschaften werden schriftlich gesondert durch die Firma Bergmann
Handelsvertretungen bestätigt.
Die
Gewährleistung ist gerichtet auf Nacherfüllung. Erst für den Fall
des Fehlschlagens der Nachbesserung binnen angemessener Frist der
durch Lieferung einer erneut nicht fehlerfreien Ware kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Softwareprodukte sind vom Umtausch ausgeschlossen, wenn sie sich
für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder wenn
sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
Beschaffenheit aufweist, die bei Softwareprodukten üblich ist und
die der Käufer bei Softwareprodukten erwarten kann. Sofern der
mitgelieferte Datenträger oder die mitgelieferte Beschreibung
fehlerhaft ist werden für diese Ersatzstücke geliefert gegen
Rücksendung der defekten Ware.
Gewährleistungsansprüche
gegen die Firma Bergmann Handelsvertretungen stehen nur dem Käufer
unmittelbar zu und sind nicht abtretbar.
§
8
Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche
aus einer Verantwortlichkeit der Firma Bergmann Handelsvertretungen
sind sowohl gegen die Firma Bergmann Handelsvertretungen als auch
gegen den Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt
oder der Käufer durch die gelieferte Ware an Leben, Körper oder
Gesundheit verletzt wurde.
Bei
IT-Dienstleistungen haftet die Firma Bergmann Handelsvertretungen
nur für Schäden, die von ihr selbst oder einem ihrer
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
werden. Für Folgeschäden haftet die Firma Bergmann
Handelsvertretungen nicht, soweit nicht der Schaden in den
Zusicherungsbe- reich einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft
fällt. Für nicht vorher- sehbare oder im Verantwortungsbereich des
Vertragspartners liegende Schäden haftet die Firma Bergmann
Handelsvertretungen nicht. Der Vertragspartner ist für die
Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich (Dies gilt
ausdrücklich auch vor Wartungs- und Servicearbeiten, die von der
Firma Bergmann Handelsvertretungen oder in deren Auftrag
durchgeführt werden). Eine Haftung für den Verlust von Daten ist
ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von der Firma
Bergmann Handelsvertretungen verursacht wurde. Vor Wartungs-,
Service- und Installationsarbeiten ist der Vertragspartner zu einer
Sicherung seiner Datenbestände angehalten. Vorstehende
Haftungsregelung betrifft sowohl vertragliche als auch
außervertragliche Ansprüche.
Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§
9
Erfüllungsort
Erfüllungsort
ist 86807 Buchloe.
§
10
Gerichtsstand
Soweit
der Käufer Vollkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist 86807 Buchloe ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§
11
Teilnichtigkeit
Sollte
eine Bestimmung des Vertrages oder der Vertragsbedingungen unwirksam
sein oder werden, dann wird dadurch die Geltung des Vertrages und
der Verkaufsbedingungen und die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine im Wege der Auslegung und Wahrung
des wirtschaftlichen Gleichgewichtes zu ermittelnde Regelung.
Buchloe,
den 02.Juli 2007 |